Kirchliche Körperschaften sind in die rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und organisatorischen Gegebenheiten unseres Gemeinwesens eingebunden und verpflichtet, sie zu beachten. Diese Beachtung und Umsetzung stellt einen Schwerpunkt in der Arbeit des Kreiskirchenamtes als zentrale Verwaltungsstelle gemäß Artikel 104 Abs. 2 der Kirchenordnung dar.
Die Mitarbeitenden in den einzelnen Abteilungen erbringen somit vielfältige Dienstleistungen zur Erfüllung des kirchlichen und diakonischen Auftrages, indem sie die Verantwortlichen und Leitungsorgane der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises mit ihrem Fachwissen beraten und unterstützen.
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Verwaltungsleiter: |
| Fon: | 0521 / 5837-123 |
| Fax: | 0521 / 5837-220 |
| E-Mail: | |
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Sekretariat: |
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| Fon: | 0521 / 5837-122 |
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