Wir weisen darauf hin, dass
- die hier gemachten Angaben zur internen Verarbeitung beim Kirchenkreis Bielefeld, Abteilung Wohnungswirtschaft, gespeichert werden können. Mit dem Absenden des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden.
- ein Rechtsanspruch auf Vermietung einer Wohnung nicht besteht.
- die Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages bei öffentlich geförderten Wohnungen die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines ist.