Ev. Familienzentrum Am Rosenhag

Stadtbezirk Stieghorst

Evangelisches Familienzentrum "Am Rosenhag"

Das Evangelische Familienzentrum Am Rosenhag liegt im Ortsteil Hillegossen.

In unserer Kita betreuen wir in 4 Gruppen 72 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Für Kinder unter 3 Jahren stehen 22 Plätze zur Verfügung.

Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit sind die alltagsintegrierte Sprachförderung, und die musikalische und künstlerische Förderung, Medienbildung sowie vielfältige Bewegungs- und Naturerfahrungen.

Wir sind ein zertifiziertes Familienzentrum und haben das Evangelische Gütesiegel BETA erlangt.

Wir verstehen unsere Kindertageseinrichtung als einen Ort für Kinder und deren Familien, an dem sie sich in vertrauensvoller Atmosphäre wohl- und angenommen fühlen können. Besonders wichtig ist uns, die Kinder mit ihren Interessen, Bedürfnissen aber auch mit ihren Sorgen und Nöten ernst zu nehmen und zu unterstützen. Jedes Kind ist einzigartig und wir nehmen uns Zeit, hören zu, sind einfach als beständige Bezugspersonen da – holen jedes einzelne Kind ab wo es steht.

Kontakt:

Evangelisches Familienzentrum "Am Rosenhag"

Am Rosenhag 15 • 33699 Bielefeld
(0521) 20 43 71
Leitung: Sabine Faust
kita-amrosenhag@kirche-bielefeld.de

Träger: Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld

 

kurz & knapp

Am 31. Juli 2014 haben wir erstmals das Gütesiegel des Bundeslandes NRW zum Familienzentrum erhalten. Es gibt vielfältige, über die Betreuung und Bildung der Kinder hinausgehende Angebote. Diese werden regelmäßig auf den Bedarf der Elternschaft und der Menschen im Ortsteil Hillegossen überprüft, verändert und weiterentwickelt.

Angebote sind zum Beispiel:

  • Tägliches Elterncafé
  • Offene Sprechstunde der Erziehungs- und Familienberatung
  • Vermittlung von qualifizierten Tagesmüttern
  • Ausleihe von Büchern und Gesellschaftsspielen / KiTaBücherei
  • Krabbelgruppe „Café Kinderwagen“
  • Besondere Angebote für Väter
  • Minikirche
  • „Kaffeeklatsch Am Rosenhag“
  • Flohmarkt „Rund ums Kind“
  • Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Elternveranstaltungen zu unterschiedlichen pädagogischen Themen
  • Babysittervermittlung
  • Heilpädagogische Frühförderung
  • Musikkurse für Kinder ab 2 Jahren
  • Notbetreuung und Mittagessen für Geschwisterkinder
  • Eltern-Kind Kurse
  • Angebote zur Gesundheitsprophylaxe, z.B. Autogenes Training, Sturzprophylaxe, Yoga

Damit wir die Betreuungszeit für Ihr Kind optimal gestalten können, sprechen Sie Ihren Bedarf mit uns ab und wir schauen zusammen, welche Möglichkeiten sich für Sie und Ihr Kind anbieten.

  • 35 Stunden
    Mo.-Fr. von 7.15 bis 14.15 Uhr oder 7.30-14.30 Uhr

Auf Wunsch bieten wir auch die geteilte Öffnungszeit an.

  • 45 Stunden
    Mo. bis Do. von 7.15 bis 16.30 Uhr, Fr. von 7.15 bis 15.15 Uhr

 


Aufnahmekriterien der Evangelischen Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft des Kirchenkreises

1. Allgemeine Aufnahmekriterien

Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlich definierten Auftrag zur Betreuung, Erziehung und Bildung.

Evangelische Kindertageseinrichtungen sind Orte religiöser Bildung. Sie nehmen Kinder aller Nationalitäten, Kulturen und Religionen auf und üben religiöse Gastfreundschaft.

  • Die Anmeldung der Kinder in der Stadt Bielefeld erfolgt über das Bedarfsanzeigesystem/die Software „Little Bird“.
  • Die Belegung der Einrichtung und einzelnen Gruppen erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes nach Vorgaben der Stadt Bielefeld in den Gruppenformen I, II und III, mit den Betreuungszeiten 25, 35 und 45 Stunden sowie einer festgelegten Anzahl von Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren.
  • Bei der Vergabe von Tagesplätzen mit 45 Stunden sind die Vorgaben der Kommune zu beachten
  • Abweichungen im Einzelfall bedürfen einer Prüfung und Entscheidung der Kommune bzw. des Trägers.
  • Bei der Vergabe von Plätzen für Kinder unter einem Jahr und der Vergabe von Plätzen für Kinder, die nicht in Bielefeld wohnen, sind die Vorgaben der Kommune zu beachten.

Sind die o.g. Vorgaben erfüllt, treten vom Rat der Einrichtung und dem Träger vereinbarte Aufnahmekriterien in Kraft. Die Aufnahme der Kinder delegiert der Träger an die Leitung.

Die begrenzt mögliche Auswahl findet unter Beachtung der unten stehenden Kriterien statt und wird von der Leitung dokumentiert. Bei etwaigen Konflikten wird der Träger mit
einbezogen.

 

2. Aufnahmekriterien
  • Bereits aufgenommene Kinder, die nach Abfrage, zum neuen Kita Jahr eine andere Betreuungszeit benötigen, haben Vorrang gegenüber den Neuaufnahmen.
  • Pädagogische Kriterien wie
    • das Alter der Kinder in den verschiedenen Jahrgängen,
    • die Belegung von Plätzen für Integrationskinder und
    • das Verhältnis von Mädchen und Jungen
      finden Anwendung.
  • Geschwister von Kindern, die aktuell die Einrichtung besuchen, werden vorrangig aufgenommen.
  •  Kinder aus dem Einzugsbereich der Kita und der Gemeinde werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Mütter und Väter werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder alleinerziehender Väter oder Mütter, die allein leben und berufstätig sind, werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder aus Familien, die in besonderen Lebenslagen sind, werden vorrangig aufgenommen. Dazu gehören Kriterien wie
    • Gefährdungen des Kindeswohls
    • Familiäre Krisen wie Krankheit oder Sucht,
    • Kinder mit Fluchterfahrungen
      (die zuletzt genannten Kriterien sind individuell von der Leitung einzuschätzen, da aus Datenschutzgründen keine objektive Beurteilung möglich ist).
  • Kinder aus Familien, deren Väter und/oder Mütter Mitglied der Evangelischen Kirche sind, werden vorrangig aufgenommen.
  • Die vorrangige Aufnahme von Kindern, deren Mütter oder Väter in der Kita beschäftigt sind, wird im Einzelfall entschieden. (das zuletzt genannte Kriterium ist individuell von der Leitung einzuschätzen und zu entscheiden).

Kindertageseinrichtungen mit Betriebskitaplätzen Kinder von Beschäftigten eines Betriebes, mit dem eine Kooperationsvereinbarung besteht, werden vorrangig aufgenommen.

 

Hinweis

Die Erfüllung eines oder mehrerer Kriterien bedeutet nicht, dass ein Kita-Platz tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt nach den dargestellten Aufnahmekriterien, ist aber immer begrenzt durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.

Sabine Faust

Leitung

Am Rosenhag 15 • 33699 Bielefeld
(0521) 20 43 71
kita-amrosenhag@kirche-bielefeld.de
Heike Hellkamp

Stellvertretende Leitung

Am Rosenhag 15 • 33699 Bielefeld
(0521) 20 43 71
kita-amrosenhag@kirche-bielefeld.de

Sie möchten unsere Einrichtung näher kennenlernen?

Gerne zeigen wir Ihnen die Einrichtung und erzählen wie wir arbeiten. Dafür bitten wir um telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung.

Anmeldungen nehmen wir das ganze Jahr über das Anmeldeportal der Stadt Bielefeld www.little-bird.de entgegen. Die Software leitet Sie zu unserer Einrichtung und zum Anmeldeverfahren.


Wir sind zertifiziertes Familienzentrum und haben im Rahmen unserer Qualitätsentwicklung das „BETA-Gütesiegel“ erlangt.


Unsere Kitas im Stadtbezirk Stieghorst

Im Stadtbezirk Stieghorst betreuen wir insgesamt 3 Kitas.

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