Kreissynodalvorstand (KSV)
Im Auftrag der Kreissynode leitet der Kreissynodalvorstand (KSV) den Kirchenkreis. Er besteht aus dem Superintendenten, dem Assessor (stellvertretenden Superintendenten), dem Scriba (Schriftführer) und weiteren Mitgliedern, die Synodalälteste genannt werden. Der KSV wird alle acht Jahre von der Kreissynode gewählt. Den Vorsitz führt der Superintendent.