Ev. Kindertageseinrichtung Gustav-Adolf

Stadtbezirk Stieghorst

Evangelische Kindertageseinrichtung Gustav-Adolf

Die Evangelische Kita Gustav-Adolf liegt im Osten von Bielefeld im Ortsteil Stieghorst.

Unsere Einrichtung hat 3 Gruppen für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt. Insgesamt stehen 63 Plätze zur Verfügung.

Wir empfinden die derzeit 23 vertretenen Sprachen als eine große Bereicherung und bieten deshalb als besonderen Schwerpunkt kulturelle und sprachliche Bildung an.

Die inklusive Arbeit mit behinderten und nicht behinderten Kindern ist ein besonderes Anliegen.

Alle Kinder sind uns willkommen, gleich welcher Nationalität, Religion oder Kultur!

Kontakt:

Evangelische Kindertageseinrichtung Gustav-Adolf

Lipper Hellweg 269 • 33605 Bielefeld
(0521) 20 37 03
Leitung: Heidrun Liebe
kita-gustavadolf@kirche-bielefeld.de
Mo. - Do. von 7.00 bis 16.30 Uhr und Fr. von 7.00 bis 14.30 Uhr

Träger: Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld

 

kurz & knapp

Unsere Kita beteiligt sich an der Umsetzung von flexiblen Öffnungszeiten für 45-Stunden-Plätze: 

Damit wir die Betreuungszeit für Ihr Kind optimal gestalten können, sprechen Sie Ihren Bedarf mit uns ab und wir schauen zusammen, welche Möglichkeiten sich für Sie und Ihr Kind anbieten.

  • 25 Stunden
    Mo. - Fr. von 7.30 bis 12.30 Uhr
  • 35 Stunden
    Mo. - Fr. von 7.00 bis 14.00 Uhr oder Mo. - Fr. von 7.30 bis 14.30 Uhr
  • 45 Stunden flexibel
    Mo. - Fr. von 7.00 bis 16.30 Uhr

Für Eltern, die einen 45-Stunden-Platz buchen, halten wir eine Öffnungszeit von 47,5 Stunden in der Woche vor. In diesem Rahmen wählen Sie die benötigte Betreuungszeit für Ihr Kind aus. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die tägliche Betreuungszeit dabei jedoch 9 Stunden nicht übersteigen darf.


Aufnahmekriterien der Evangelischen Kindertageseinrichtung in der Trägerschaft des Kirchenkreises

1. Allgemeine Aufnahmekriterien

Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlich definierten Auftrag zur Betreuung, Erziehung und Bildung.

Evangelische Kindertageseinrichtungen sind Orte religiöser Bildung. Sie nehmen Kinder aller Nationalitäten, Kulturen und Religionen auf und üben religiöse Gastfreundschaft.

  • Die Anmeldung der Kinder in der Stadt Bielefeld erfolgt über das Bedarfsanzeigesystem/die Software „Little Bird“.
  • Die Belegung der Einrichtung und einzelnen Gruppen erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes nach Vorgaben der Stadt Bielefeld in den Gruppenformen I, II und III, mit den Betreuungszeiten 25, 35 und 45 Stunden sowie einer festgelegten Anzahl von Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren.
  • Bei der Vergabe von Tagesplätzen mit 45 Stunden sind die Vorgaben der Kommune zu beachten.
  • Abweichungen im Einzelfall bedürfen einer Prüfung und Entscheidung der Kommune bzw. des Trägers.
  • Bei der Vergabe von Plätzen für Kinder unter einem Jahr und der Vergabe von Plätzen für Kinder, die nicht in Bielefeld wohnen, sind die Vorgaben der Kommune zu beachten.

Sind die o.g. Vorgaben erfüllt, treten vom Rat der Einrichtung und dem Träger vereinbarte Aufnahmekriterien in Kraft. Die Aufnahme der Kinder delegiert der Träger an die Leitung.

Die begrenzt mögliche Auswahl findet unter Beachtung der unten stehenden Kriterien statt und wird von der Leitung dokumentiert. Bei etwaigen Konflikten wird der Träger mit einbezogen.

 

2. Aufnahmekriterien
  • Bereits aufgenommene Kinder, die nach Abfrage, zum neuen Kita Jahr eine andere Betreuungszeit benötigen, haben Vorrang gegenüber den Neuaufnahmen.
  • Pädagogische Kriterien wie
    • das Alter der Kinder in den verschiedenen Jahrgängen,
    • die Belegung von Plätzen für Integrationskinder und
    • das Verhältnis von Mädchen und Jungen
      finden Anwendung.
  • Geschwister von Kindern, die aktuell die Einrichtung besuchen, werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder aus dem Einzugsbereich der Kita und der Gemeinde werden vorrangig aufgenommen
  • Kinder berufstätiger Mütter und Väter werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder alleinerziehender Väter oder Mütter, die allein leben und berufstätig sind, werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder aus Familien, die in besonderen Lebenslagen sind, werden vorrangig aufgenommen. Dazu gehören Kriterien wie
    • Gefährdungen des Kindeswohls
    • Familiäre Krisen wie Krankheit oder Sucht,
    • Kinder mit Fluchterfahrungen
      (die zuletzt genannten Kriterien sind individuell von der Leitung einzuschätzen, da aus Datenschutzgründen keine objektive Beurteilung möglich ist).
  • Kinder aus Familien, die eine evangelische Kita wünschen, werden vorrangig aufgenommen.
  • Die vorrangige Aufnahme von Kindern, deren Mütter oder Väter in der Kita beschäftigt sind, wird im Einzelfall entschieden. (das zuletzt genannte Kriterium ist individuell von der Leitung einzuschätzen und zu entscheiden).
  • Kindertageseinrichtungen mit Betriebskitaplätzen

Kinder von Beschäftigten eines Betriebes, mit dem eine Kooperationsvereinbarung besteht, werden vorrangig aufgenommen.

 

Hinweis

Die Erfüllung eines oder mehrerer Kriterien bedeutet nicht, dass ein Kita-Platz tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt nach den dargestellten Aufnahmekriterien, ist aber immer begrenzt durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.

Heidrun Liebe

Leitung

Lipper Hellweg 269 • 33605 Bielefeld
(0521) 20 37 03
kita-gustavadolf@kirche-bielefeld.de
Ute Simon

Stellvertretende Leitung

Lipper Hellweg 269 • 33605 Bielefeld
(0521) 20 37 03
kita-gustavadolf@kirche-bielefeld.de

Sie möchten unsere Einrichtung näher kennenlernen?

Interessierte Familien laden wir auf telefonische Anmeldung hin gerne zu einer individuellen Besichtigung unserer Kita ein.

Anmeldungen nehmen wir das ganze Jahr über das Internetportal der Stadt Bielefeld www.little-bird.de entgegen. Die Software leitet Sie zu unserer Einrichtung und zum Anmeldeverfahren.

Wir gehören mit unserer Kita zur Ev. Kirchengemeinde Stieghorst-Hillegossen.

Unsere Kitas im Stadtbezirk Stieghorst

Im Stadtbezirk Stieghorst betreuen wir insgesamt 3 Kitas.

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