Mein letzter Wille

Gutes weitergeben

Mein letzter Wille

Wünsche festhalten

Manchmal kündigt es sich lange vorher an. Bei anderen geschieht es plötzlich und unerwartet: Sie können wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit macht Sie zum Pflegefall.

Für solche Situationen können Sie vorsorgen und Angehörige bei schwierigen Entscheidungen entlasten.

Das eigene Testament ist ein wichtiger Baustein dazu. Zusätzliche Verfügungen, wie eine Betreuungsregelung, eine Patientenverfügung und Vollmachten, die Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit geben, ergänzen es sinnvoll.

In einer ergänzenden Verfügung für den Todesfall können Sie zudem Wünsche für die Art und den Ablauf der Bestattung festhalten, denn ein Testament wird erst nach der Bestattung eröffnet. Beispielsweise Angaben zur Bestattungsform, zum Rahmen der Trauerfeier oder einen Bibelvers für die Traueranzeige. Sie können darin auch festlegen, wenn Sie anstelle von Kränzen Spenden für einen guten Zweck erbitten möchten.

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Vorstellungen und teilen Sie Ihnen mit, wo Ihre Regelung zum Nachlass liegen, beim Amtsgericht oder Zuhause.

Ein Testament erfüllt Wünsche!

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt Werte nach Ihrem Ableben weiterzugeben – auch an Personen oder Organisationen, die im gesetzlichen Erbrecht nicht automatisch berücksichtigt werden.

Mit einem Erbe oder Vermächtnis an Ihre Kirche können Sie direkt Ihre Gemeinde oder übergreifende Aufgaben unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen: Zum Beispiel soziale Projekte für Menschen, wie die Ev. Jugendarbeit, die Ev. Altenzentren oder auch der Erhalt von Gebäuden oder die Kirchenmusik. Für die Empfänger ist das jedes Mal ein großes Geschenk und ein Vertrauensbeweis.

Gleichzeitig schaffen Sie mit einer entsprechenden Verfügung finanzielle Sicherheit für den Fortbestand kirchlicher Arbeitsfelder und Auftragsräume. In der Ev. Stiftung Kirche für Bielefeld können Sie sich auf Dauer für nachfolgende Generationen engagieren. Die vermachten Werte werden bewirtschaftet, nur die Erträge fließen in gemeinnützige Projekte, Kirchengemeinden und Einrichtungen des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld.

Die Evangelischen Einrichtungen und Kirchengemeinden in Bielefeld nehmen Erbschaften an und können als Alleinerbe eingesetzt werden. Sie erfüllen Ihren letzten Willen und die von Ihnen verfügten Vermächtnisse nach Ihren Vorstellungen. Ganz gleich, welche kirchlichen Einrichtungen und Zwecke Sie bedenken möchten, wir gehen mit Ihrem Wunsch diskret, achtsam und sorgfältig um.

Die richtigen Worte finden. Mein Testament.

Ein Testament muss wohl überlegt sein. Das Verfassen ist oftmals ein längerer Prozess und braucht manchmal mehrere Anläufe. Auch ein kurzes Gebet kann helfen, die Gedanken und Gefühle zu ordnen.

Lassen Sie sich bei Ihrem Testament von positiven Gefühlen leiten. Legen Sie Trauer oder aktuellen Ärger beiseite. Ein Testament ist keine Abrechnung mit der Nachwelt. Ihr Testament gehört zu den Erinnerungen, die Sie der Welt hinterlassen. Sie geben damit Werte weiter, die Ihnen wichtig sind und die bewahrt bleiben sollen.

Im Laufe des Lebens sammelt sich einiges an: Bargeld, Wertpapiere, eine Wohnungseinrichtung, Schmuck oder eine Immobilie. Überlegen Sie, wie die Werte und Gegenstände nach ihren Vorstellungen verwendet werden und wem sie zugutekommen sollen.

Informieren Sie sich, wer in Ihrer Familie erbberechtigt ist und überlegen Sie, wen Sie darüber hinaus bedenken möchten …

Wer steht Ihnen besonders nahe und wird von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt?

Welche Projekte und Organisationen möchten Sie mit Ihrem Nachlass unterstützen? Diese sollten Sie mit der vollständigen Anschrift und den Kontodaten notieren.

Sprechen Sie auf jeden Fall mit möglichen Erben, auch wenn es sich um eine gemeinnützige oder kirchliche Organisation handelt, bevor Sie ein Testament aufsetzen.

Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie sich rechtlich beraten lassen. Holen Sie sich Hilfe bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder beim Notar, wenn Sie Grundstücke vererben. Fehler, die Sie jetzt machen, können Sie später nicht mehr redigieren.

Legen Sie fest, wer welchen Teil Ihres Nachlasses erhalten soll. Bestimmen Sie die Höhe und die Aufteilung. Die Anteile von Geldvermögen schreiben Sie in Prozentwerten nieder. Als Erbe können Sie selbstverständlich auch eine gemeinnützige Organisation, wie z.B. die Bielefelder Vesperkirche, die Diakonie, die Ev. Stiftung Kirche für Bielefeld, Ihre Kirchengemeinde oder auch einen Förderverein einsetzen. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Erben die Erbschaft annehmen, können Sie einen Ersatzerben bestimmen.

Sie können auch einzelne Vermächtnisse festlegen, die Ihre Erben erfüllen müssen; beispielsweise wenn Sie einem sozialen Projekt einen Geldbetrag zukommen lassen möchten.

Dann sollten Sie ein notarielles Testament errichten und gegebenenfalls einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Es gibt Dinge, die müssen schon vor einer Testamentseröffnung geklärt werden: Wenn Sie beispielsweise festlegen möchten, wer sich um das Begräbnis kümmern soll oder die Wohnungsauflösung. Dafür schreiben Sie eine Verfügung im Todesfall, in Ihren Worten und mit den Details, die Ihnen wichtig erscheinen.

Damit keine Missverständnisse aufkommen.

Denken Sie daran, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst sein muss.

Beim gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehegatten unterschreiben und notieren Sie darauf Datum und Ort.

Zum Beispiel beim Nachlassgericht Ihres Wohnorts oder in einem Ordner mit anderen wichtigen Papieren, wie benötigten Versicherungspolicen und an einer Stelle in Ihrer Wohnung, wo es gefunden wird. Geben Sie Ihren Erben eine Kopie oder informieren Sie sie über das Vorhandensein Ihres Vorsorgeordners.

Es kann aber sein, dass sich die Vermögens- oder Familienverhältnisse im Lauf der Jahre ändern. Dann sollte auch das Testament neu geschrieben und erneut mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen werden.

In unserer kostenfrei bestellbaren Broschüre „Was bleibt" und „Nicht(s) vergessen“ finden Sie Anleitungen für Vollmachten und die Testamentsgestaltung.

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Weitere Infornatioen finden Sie auch hier:

Bundesministerium der Justiz | Erbrecht

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