Evangelische Kindertageseinrichtung Hattenhorstfeld
Die Evangelische Kindertageseinrichtung Hattenhorstfeld liegt im Ortsteil Jöllenbeck.
Unsere Einrichtung hat drei Gruppen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Insgesamt stehen 52 Plätze zur Verfügung.
Ein christliches Miteinander bildet die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.
Die inklusive Arbeit mit behinderten und nicht behinderten Kindern ist ein besonderes Anliegen unserer Einrichtung und für uns selbstverständlich.
Wir haben im Rahmen unserer Qualitätsentwicklung das „BETA-Gütesiegel“ erlangt.
Evangelische Kindertageseinrichtung Hattenhorstfeld
Oerkenkrug 8 • 33739 Bielefeld(05206) 96 91 26
Leitung: Sabine Petry
kita-hattenhorstfeld@kirche-bielefeld.de
Mo. - Fr. von 7.00 bis 16.30 Uhr
Träger: Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld
kurz & knapp
Wir bieten Ihnen folgende Öffnungszeiten an, in der Sie 35 oder 45 Stunden gestalten können.
Damit wir die Betreuungszeit für Ihr Kind optimal gestalten können, sprechen Sie Ihren Bedarf mit uns ab und wir schauen zusammen, welche Möglichkeiten sich für Sie und Ihr Kind anbieten.
35 Stunden flexibel
Mo. – Fr. von 7.00 bis 14.00 Uhr oder Mo. – Fr. von 7.30 bis 14.30 Uhr
45 Stunden
Mo. – Do. von 7.00 bis 16.30 Uhr
Fr. von 7.00 bis 15.00 Uhr
Für Eltern, die einen 45-Stunden-Platz buchen, halten wir eine Öffnungszeit von 46 Stunden in der Woche vor. In diesem Rahmen wählen Sie die benötigte Betreuungszeit für Ihr Kind aus. Es ist gesetzlich empfohlen, dass die tägliche Betreuungszeit dabei jedoch 9 Stunden nicht übersteigen sollte.
Aufnahmekriterien der Evangelischen Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft des Kirchenkreises
1. Allgemeine Aufnahmekriterien
Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlich definierten Auftrag zur Betreuung, Erziehung und Bildung.
Evangelische Kindertageseinrichtungen sind Orte religiöser Bildung. Sie nehmen Kinder aller Nationalitäten, Kulturen und Religionen auf und üben religiöse Gastfreundschaft.
- Die Anmeldung der Kinder in der Stadt Bielefeld erfolgt über das Bedarfsanzeigesystem/die Software „Little Bird“.
- Die Belegung der Einrichtung und einzelnen Gruppen erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes nach Vorgaben der Stadt Bielefeld in den Gruppenformen I, II und III, mit den Betreuungszeiten 25, 35 und 45 Stunden sowie einer festgelegten Anzahl von Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren.
- Bei der Vergabe von Tagesplätzen mit 45 Stunden sind die Vorgaben der Kommune zu beachten
- Abweichungen im Einzelfall bedürfen einer Prüfung und Entscheidung der Kommune bzw. des Trägers
- Bei der Vergabe von Plätzen für Kinder unter einem Jahr und der Vergabe von Plätzen für Kinder, die nicht in Bielefeld wohnen, sind die Vorgaben der Kommune zu beachten.
Sind die o.g. Vorgaben erfüllt, treten vom Rat der Einrichtung und dem Träger vereinbarte Aufnahmekriterien in Kraft.
Die begrenzt mögliche Auswahl findet unter Beachtung der unten stehenden Kriterien statt.
Aufnahmekriterien der Ev. KiTa Hattenhorstfeld 2023/2024
- Bereits aufgenommene Kinder, die nach Abfrage, zum neuen Kita Jahr eine andere Betreuungszeit benötigen, haben Vorrang gegenüber den Neuaufnahmen.
- Pädagogische Kriterien wie
- das Alter der Kinder in den verschiedenen Jahrgängen,
- die Belegung von Plätzen für Integrationskinder und
- das Verhältnis von Mädchen und Jungen
- Prioritätenangabe 1 in LittleBird wird vorrangig behandelt
- Geschwister von Kindern, die aktuell die Einrichtung besuchen oder besucht haben, werden vorrangig aufgenommen.
- Kinder alleinerziehender Väter oder Mütter, die allein leben und berufstätig sind, werden vorrangig aufgenommen.
- Kinder berufstätiger Mütter und Väter werden vorrangig aufgenommen.
- Kinder aus Familien, die in besonderen Lebenslagen sind, werden vorrangig aufgenommen.
Dazu gehören Kriterien wie- Gefährdungen des Kindeswohls,
- Familiäre Krisen wie Krankheit oder Sucht,
- Kinder mit Fluchterfahrungen.
- Kinder aus dem Einzugsbereich der Kita und der Gemeinde werden vorrangig aufgenommen
- Kinder aus Familien, die eine evangelische Kita wünschen, werden vorrangig aufgenommen. Alternative Formulierung: Kinder aus Familien, deren Väter und/oder Mütter Mitglied der Evangelischen Kirche sind, werden vorrangig aufgenommen.
- Die vorrangige Aufnahme von Kindern, deren Mütter oder Väter in der Kita beschäftigt sind, wird im Einzelfall entschieden (das zuletzt genannte Kriterium ist individuell von der Leitung einzuschätzen und zu entscheiden).
- Kindertageseinrichtungen mit Betriebskitaplätzen
- Kinder von Beschäftigten eines Betriebes, mit dem eine
- Kooperationsvereinbarung besteht, werden vorrangig aufgenommen.
Hinweis:
Die Erfüllung eines oder mehrerer Kriterien bedeutet nicht, dass ein Kita-Platz tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt nach den dargestellten Aufnahmekriterien, ist aber immer begrenzt durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.
Anmeldungen nehmen wir das ganze Jahr über das Internetportal der Stadt Bielefeld www.little-bird.de entgegen. Die Software leitet Sie zu unserer Einrichtung und zum Anmeldeverfahren.
Leitung
Oerkenkrug 8 • 33739 Bielefeld(05206) 96 91 26
kita-hattenhorstfeld@kirche-bielefeld.de
Stellvertretende Leitung
Oerkenkrug 8 • 33739 Bielefeld(05206) 96 91 26
kita-hattenhorstfeld@kirche-bielefeld.de
Wir gehören mit unserer Kita zur Ev.-Luth. Versöhnungs-Kirchengemeinde.