Evangelische Kindertageseinrichtung Lydia
Klein aber fein! Small but nice!
Petit mais bien! Piccolo ma buono!
Kücük ama iyi! Pequeno pero Bien!
Die Evangelische Kindertageseinrichtung Lydia liegt im Ortsteil Schildesche (Sudbrack/Gellershagen).
Unsere Einrichtung hat 3 Gruppen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Insgesamt stehen 55 Plätze zur Verfügung.
Besonders wichtig ist uns ein guter Übergang von der Kita in die Grundschule. Deswegen nehmen wir am familY-Programm teil und fördern mit dem Projekt „Lernen durch Spielen“ in Kooperation mit der Sudbrackschule die Basiskompetenzen der Kinder.
Die inklusive Arbeit mit behinderten und nicht behinderten Kindern ist uns ein besonderes Anliegen.
Alle Kinder sind uns willkommen, gleich welcher Nationalität, Religion oder Kultur!
Wir haben im Rahmen unserer Qualitätsentwicklung das „BETA-Gütesiegel“ erlangt.
Evangelische Kindertageseinrichtung Lydia
Gunststraße 20a • 33613 Bielefeld(0521) 88 96 44
(0521) 32 960 064
Leitung: Eike Rosenkranz-Huesmann
kita-lydia@kirche-bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr. Fr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Träger: Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld
kurz & knapp
Wir bieten folgende Betreuungszeiten an:
35 Stunden:
Mo. - Fr. von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr
45 Stunden:
Mo. - Do. von 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr
Fr. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Das Landesjugendamt empfiehlt, das aus pädagogischen Gründen die tägliche Betreuungszeit 9 Stunden nicht übersteigen soll.
Aufnahmekriterien der Evangelischen Kindertageseinrichtung Lydia in der Trägerschaft des Kirchenkreises
1. Allgemeine Aufnahmekriterien
Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlich definierten Auftrag zur Betreuung, Erziehung und Bildung.
Evangelische Kindertageseinrichtungen sind Orte religiöser Bildung. Sie nehmen Kinder aller Nationalitäten, Kulturen und Religionen auf und üben religiöse Gastfreundschaft.
- Die Anmeldung der Kinder in der Stadt Bielefeld erfolgt über das Bedarfsanzeigesystem/die Software „Little Bird“.
- Die Belegung der Einrichtung und einzelnen Gruppen erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes nach Vorgaben der Stadt Bielefeld in den Gruppenformen I, II und III, mit den Betreuungszeiten 25, 35 und 45 Stunden sowie einer festgelegten Anzahl von Plätzen für Kinder unter und über drei Jahren.
- Bei der Vergabe von Tagesplätzen mit 45 Stunden sind die Vorgaben der Kommune zu beachten.
- Abweichungen im Einzelfall bedürfen einer Prüfung und Entscheidung der Kommune bzw. des Trägers.
- Bei der Vergabe von Plätzen für Kinder unter einem Jahr und der Vergabe von Plätzen für Kinder, die nicht in Bielefeld wohnen, sind die Vorgaben der Kommune zu beachten.
Sind die o.g. Vorgaben erfüllt, treten vom Rat der Einrichtung und dem Träger vereinbarte Aufnahmekriterien in Kraft. Die Aufnahme der Kinder delegiert der Träger an die Leitung.
Die begrenzt mögliche Auswahl findet unter Beachtung der unten stehenden Kriterien statt und wird von der Leitung dokumentiert. Bei etwaigen Konflikten wird der Träger mit
einbezogen.
2. Aufnahmekriterien
- Bereits aufgenommene Kinder, die nach Abfrage, zum neuen Kita Jahr eine andere Betreuungszeit benötigen, haben Vorrang gegenüber den Neuaufnahmen.
- Pädagogische Kriterien wie
- das Alter der Kinder in den verschiedenen Jahrgängen,
- die Belegung von Plätzen für Integrationskinder und
- das Verhältnis von Mädchen und Jungen
finden Anwendung.
- Geschwister von Kindern, die aktuell die Einrichtung besuchen, werden vorrangig aufgenommen.
- Kinder aus dem Einzugsbereich der Kita und der Gemeinde werden vorrangig aufgenommen
- Kinder berufstätiger Mütter und Väter werden vorrangig aufgenommen.
- Kinder alleinerziehender Väter oder Mütter, die allein leben und berufstätig sind, werden vorrangig aufgenommen.
- Kinder aus Familien, die in besonderen Lebenslagen sind, werden vorrangig aufgenommen. Dazu gehören Kriterien wie
- Gefährdungen des Kindeswohls
- Familiäre Krisen wie Krankheit oder Sucht,
- Kinder mit Fluchterfahrungen
(die zuletzt genannten Kriterien sind individuell von der Leitung einzuschätzen, da aus Datenschutzgründen keine objektive Beurteilung möglich ist).
- Kinder aus Familien, die eine evangelische Kita wünschen, werden vorrangig aufgenommen.
- Die vorrangige Aufnahme von Kindern, deren Mütter oder Väter in der Kita beschäftigt sind, wird im Einzelfall entschieden. (das zuletzt genannte Kriterium ist individuell von der Leitung einzuschätzen und zu entscheiden).
- Kindertageseinrichtungen mit Betriebskitaplätzen Kinder von Beschäftigten eines Betriebes, mit dem eine Kooperationsvereinbarung besteht, werden vorrangig aufgenommen.
Hinweis:
Die Erfüllung eines oder mehrerer Kriterien bedeutet nicht, dass ein Kita-Platz tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Vergabe von Kita-Plätzen erfolgt nach den dargestellten Aufnahmekriterien, ist aber immer begrenzt durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.
Leitung
Gunststraße 20a • 33613 Bielefeld(0521) 88 96 44
(0521) 32 960 064
kita-lydia@kirche-bielefeld.de
Stellvertretende Leitung
Gunststraße 20a • 33613 Bielefeld(0521) 88 96 44
kita-lydia@kirche-bielefeld.de
Sie möchten unsere Einrichtung näher kennenlernen?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter (0521) 88 96 44.
Anmeldungen nehmen wir das ganze Jahr über das Internetportal der Stadt Bielefeld www.little-bird.de entgegen. Die Software leitet Sie zu unserer Einrichtung und zum Anmeldeverfahren.
Wir gehören mit unserer Kita zur Ev.-Luth. Lydia-Kirchengemeinde.