KWW-Kirchliche Wohnungswirtschaft
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass
- die hier gemachten Angaben zur internen Verarbeitung beim Kirchenkreis Bielefeld, Abteilung Wohnungswirtschaft, gespeichert werden können. Mit dem Absenden des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden.
- ein Rechtsanspruch auf Vermietung einer Wohnung nicht besteht.
- die Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages bei öffentlich geförderten Wohnungen die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines ist.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Fundraising
Bestellen Sie hier kostenfrei unsere beiden Broschüren „Was bleibt.“ und „Nicht(s) vergessen“. Füllen Sie dazu einfach das Formular vollständig aus.
