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Ehemaliger Jugendmitarbeiter in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde zur Bewährung verurteilt

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(Bielefeld, 4.6.2025) Der ehemalige hauptamtliche Jugendmitarbeiter in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde wurde beim Prozess am Bielefelder Amtsgericht am heutigen Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Zudem muss er eine Geldauflage von 6000 Euro zahlen, die vom Gericht zugunsten des Bielefelder Mädchenhauses angeordnet wurde.

In allen der von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen insgesamt sieben Straftaten wurde der ehemalige Mitarbeiter verurteilt, sechs davon in Fällen von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie in einem Punkt des Besitzes von jugendpornografischem Material.

In der Begründung des Urteils hob der vorsitzende Richter hervor, dass es in der Summe der Einzeltaten ein deutlich höheres Urteil hätte geben können. Strafmildernd sei jedoch anzuerkennen, dass der Angeklagte die Taten vollumfänglich gestanden hätte und damit auch den geladenen Betroffenen einen längeren Prozess erspart habe. 

Der Verurteilte muss zudem die Prozesskosten tragen. Neben der Hauptanklage gab es auch zwei Nebenklagen von Betroffenen. Diese hatten unter anderem auch auf Schmerzensgeld geklagt, die der ehemalige Jugendmitarbeiter ebenfalls zahlen muss. Die Höhe der Summe muss in einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren geklärt werden.

Zum Prozess, der insgesamt knapp drei Stunden gedauert hatte, war zahlreiche Gemeindeglieder, ehemalige ehrenamtliche Mitarbeitende und Freunde von Betroffenen erschienen. Zudem waren die Gemeindepfarrerinnen Nora Göbel und Karla Wessel anwesend sowie Superintendent Christian Bald. 

Alle drei betonten: „Es war erschütternd, aus dem Mund eines Betroffenen zu hören, was den damals Minderjährigen an Übergriffen widerfahren ist und wie sehr diese Erfahrungen als Traumata nachwirken. Dass dies in unseren kirchlichen Kontexten möglich sein konnte tut uns sehr leid. Wir bitten einmal mehr um Verzeihung.“ 

Zugleich betonte Superintendent Bald, dass unabhängig vom Strafverfahren nun die kirchliche Aufarbeitung weiterginge: „Es geht auch darum, das verloren gegangenen Vertrauen zurückzugewinnen. Manches an unseren Strukturen haben wir bereits verändert, weitere Schritte werden folgen.“ Dazu gehört auch eine wissenschaftliche Studie zur Aufarbeitung des Falles, die nach Abschluss veröffentlicht werden wird.

Zum Hintergrund: Im August 2021 hatte der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld unmittelbar nach Bekanntwerden von Vorwürfen der Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Strafanzeige gegen den ehemaligen Jugendmitarbeiter gestellt und ihn daraufhin entlassen. Über drei Jahre lang hatte die Staatsanwaltschaft gründlich ermittelt, bevor es jetzt zum Prozess kam.

Hinweis: Wenn jemand von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch im kirchlichen Kontext betroffen ist oder war und darüber vertraulich (auch anonym) sprechen will, kann mit der Ansprechstelle der Landeskirche Kontakt aufnehmen: Dr. Britta Jüngst, Telefon: 0521 594-208 oder Mobil: 0151 57659323

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