„Wir als Jugendverband können nicht nachvollziehen, warum der Staat an kommerzielle Anbieter von Jugendfreizeitmaßnahmen nicht die gleichen hohen und notwendigen rechtlichen Anforderungen stellt wie an Jugendverbände und die Anbieter von Offener Kinder- und Jugendarbeit“, erklärt Ines Hartl, Vorsitzende des synodalen Ausschusses für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. „Die in der Dokumentation geschilderten Bedingungen sind inakzeptabel und zeigen auf, wie notwendig Schutzkonzepte, Schulungen und klare Regelungen sind.“
Malte Hausmann, Leiter des Jugendreferats, ergänzt: „Es gibt einen entscheidenden strukturellen Unterschied zwischen uns und kommerziellen Anbietern: Wir sind nicht nur während der Freizeiten für die Teilnehmenden da, sondern das ganze Jahr über. Unsere Freizeiten sind eingebettet in eine ganzjährige Jugendarbeit und sind kein profitorientiertes Geschäftsmodell.“
Die Evangelische Jugend Bielefeld bietet seit vielen Jahren Freizeiten an, die von einem erfahrenen Team aus ehrenamtlichen Mitarbeitenden und angestellten Pädagogen organisiert werden. „Unsere Freizeiten unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess“, so Hausmann weiter. „Verpflichtende Schulungen, umfassende Schutzkonzepte und ein engmaschiges Unterstützungsnetzwerk gehören bei uns zum Standard.“
Neben der Betreuung während der Freizeiten legt die Evangelische Jugend Bielefeld großen Wert auf die nachhaltige Betreuung der Kinder und Jugendlichen. „Wir sind auch nach den Freizeiten weiterhin für die Teilnehmenden und ihre Familien da“, betont Hartl. „Unsere Arbeit endet nicht mit dem Ferienende, sondern geht in den kontinuierlichen Angeboten vor Ort weiter.“ Und Malte Hausmann ergänzt: „Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen, die mit uns auf Freizeit waren, einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, sie auch während der Schulzeit bei unseren regelmäßigen Angeboten wiederzusehen.“