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Kreissynode hat Haushalt für 2025 beschlossen

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Am Donnerstag, 28. November, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld den Haushalt für die Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche mit rund 13,5 Mio. Euro beschlossen.

Das Kirchenparlament ist das höchste Entscheidungsgremium und hat derzeit 108 Delegierte aus den Gemeinden und Diensten sowie weitere berufene Mitglieder. In seiner Haushaltsrede betonte Verwaltungsleiter Uwe Gießelmann, dass die seit Jahren bekannten Fakten des Kirchensteuerrückgangs, der negativen demografischen Entwicklung sowie die hohe Zahl von Kirchenaustritten sich fortsetzten. Entsprechend ständen weitere Kürzungsmaßnahmen in allen Bereichen an.

Mit den Vorgaben der Landeskirche hatte sich für den Bielefelder Haushalt 2025 zunächst ein Planungsdefizit von rund 1,2 Mio. Euro ergeben. Finanzausschuss und Kirchenkreisleitung hatten daher eine „Task Force Finanzen“ gebildet, um dieses Defizit auszugleichen. Aufgrund einer internen Neuberechnung der Kirchensteuerzuweisung durch die Landeskirche vor wenigen Wochen (keine Erhöhung des Gesamtkirchensteueraufkommens) steht dem Kirchenkreis Bielefeld jetzt rund eine Mio. mehr zur Verfügung als ursprünglich geplant. Auf einige der geplanten Kürzungen, etwa die Pauschalzuweisungen an die Kirchengemeinden, kann daher verzichtet werden. Dennoch betonte Gießelmann: „Aufgrund der Unwägbarkeiten der landeskirchlichen Finanzplanung sollte der Risikopuffer des Kirchenkreises weiter verstärkt werden. Daher sollte an den weiteren Kürzungsmaßnahmen 2025/2026 festgehalten werden.“

Dilemma im Umgang mit denkmalwerten Kirchen
Eine lebhafte Diskussion entzündete sich an der Finanzierung der denkmalwerten Kirchen in 15 der 22 Gemeinden des Kirchenkreises. Die hierfür vorgeschriebene Substanzerhaltungsrücklage wurde bislang vom Kirchenkreis zentral vorgehalten, ab 2025 werden die dafür notwenigen Mittel in den Haushaltsplänen der jeweiligen Gemeinden ausgewiesen. Während ein Mitglied der Synode dem Kirchenkreis hier einen ‚buchhalterischen Trick‘ vorwarf, entgegneten andere, man mache sich damit ein Stück ehrlicher, was die realen Kosten in einer Gemeinde ausmache. Ein Synodaler brachte es auf die Kurzformel: „Was nutzen uns die vielen schönen Kirchen, wenn wir kein Geld mehr haben, unserem Auftrag in Verkündigung und Seelsorge nachzukommen!“ Dazu Gießelmann: „Der Gesamtbestand an Gebäuden inklusive denkmalwerter Kirchen ist nicht finanzierbar und muss deutlich reduziert werden.“ Der Antrag eines Synodenmitglieds, die Finanzierung auch weiterhin beim Kirchenkreis zu belassen, wurde am Ende mit großer Mehrheit abgelehnt. Den Synodalen empfahl der Verwaltungsleiter, noch in dieser Legislaturperiode (2024-28) die Frage zu beantworten, welche Gebäude und Kirchen längerfristig benötigt werden und wie sie finanzierbar seien.

Mittelfristige Finanzentwicklung
Zu den weiteren Sparmaßnahmen gehört auch der Umgang mit Pfarrhäusern und Dienstwohnungen im Kirchenkreis. Danach muss jede Gemeinde jetzt entscheiden, ob ein Pfarrhaus für künftige Pfarrpersonen – wie in den vergangenen Jahrzehnten üblich – automatisch vorgehalten werden soll. Wenn ja, dann müssen die gesamten Unterhaltungskosten von der Gemeinde getragen werden. Derzeit kostet die Mitfinanzierung von Pfarrhäusern den Kirchenkreis jährlich rund 300 TSD Euro. Auch hier erklärt Uwe Gießelmann einen landeskirchlichen Beschluss: „Eine Verpflichtung zum Vorhalten eines Pfarrhauses/einer Pfarrdienstwohnung besteht seitens des Anstellungsträgers nicht mehr.“
Für die kommenden Jahre rechnet der Verwaltungsleiter mit einem kontinuierlichen Sinken des Kirchensteueraufkommens von jährlich zwei Prozent. Bis 2035 sinkt die Kirchensteuerzuweisung für den Kirchenkreis Bielefeld dann auf rund 10 Mio. Euro. Gießelmann: „Ausgehend von diesen Annahmen sind in den kommenden Jahren weitere Kürzungen bzw. Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich, um hohe jährliche Defizite zu vermeiden.“

Wahlen
Neben Informationen zur Neuorganisation der Verwaltungsbereiche sowie von der gerade zu Ende gegangenen Landessynode standen Wahlen auf der Tagesordnung des Kirchenparlaments. Mit Iris von Bülow (19, Kirchengemeinde Martini-Gadderbaum) und Christian Ott (33, Kirchengemeinde Heepen-Oldentrup) wählte die Synode zwei neue stellvertretende Mitglieder in den Kreissynodalvorstand. Damit hat die Synode den bereits vor einigen Jahren begonnenen Weg der konsequenten Verjüngung der Leitungsgremien fortgeführt, das Durchschnittsalter aller Mitglieder des Kreissynodalvorstands (inkl. Stellvertretungen) beträgt jetzt 51 Jahre.

Überblick über die wichtigsten Finanzfakten 2025

 

 

 

 

 

 

 

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Verwaltungsleiter Uwe Gießelmann (li) und Matthias Eineckel, Vorsitzender des Finanzausschusses, bei der Einbringung des Haushalts vor der Synode. Foto: Kirchenkreis
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