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Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Kirchenkreis Bielefeld - Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben

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Seit August 2021 gibt es im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld den Verdacht von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch einen hauptamtlichen Jugendmitarbeiter des Kirchenkreises, der in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde eingesetzt war. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdachts wurde der Beschuldigte vom Dienst freigestellt und das Arbeitsverhältnis beendet. Der Kirchenkreis erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Nun hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben.

Superintendent Christian Bald, der für den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld vor drei Jahren Strafanzeige erstattet hatte: „Für uns waren und sind von Beginn an die Aussagen der Betroffenen glaubwürdig. Darum haben wir unabhängig vom Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen begonnen, Strukturen zu ändern und die Präventionsarbeit vorangebracht. Nach unserer Erkenntnis wurden die damaligen Strukturen in unserer Kirche vom mutmaßlichen Täter ausgenutzt. Einer von mehreren Bausteinen der unmittelbaren Konsequenzen ist, dass die Aufgaben des für die Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde zuständigen Kuratoriums, das die Belange der Jugendarbeit berät, jetzt vom Leiter des Jugendreferates und der Vorsitzenden des Presbyteriums wahrgenommen wird.“

Für die beiden Pfarrerinnen der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde war und ist neben den strukturellen Änderungen der Austausch mit Betroffenen sowie Eltern, Mitarbeitenden und weiteren Gemeindegliedern von zentraler Bedeutung. Hier gab und gibt es eine Reihe unterschiedlicher Gesprächs-, Aufarbeitungs- und Unterstützungsangebote, zum Teil auch mit externen Fachpersonen.

Pfarrerin Nora Göbel: „Für uns waren vor allem die Gespräche mit Betroffenen wichtig, die uns bewusst gemacht haben, wie wesentlich Transparenz in der Aufarbeitung ist. Für ihre Offenheit, Ausdauer und Beharrlichkeit sind wir sehr dankbar.“ Pfarrerin Karla Wessel: „Auch für die Erstellung unseres Schutzkonzeptes haben uns die Betroffenen wertvolle Impulse gegeben. Wir wollen, dass unsere Gemeinde ein möglichst sicherer Ort insbesondere für Kinder und Jugendliche ist.“

Manuela Kleingünther, seit 2022 Fachkraft für Prävention im Kirchenkreis Bielefeld: „Sensibilität und Aufmerksamkeit für sexualisierte Gewalt sind Grundlagen jeglichen präventiven Handelns. Darum werden alle Mitarbeitenden (Beruf und Ehrenamt) im Kirchenkreis gemäß dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt nach dem Konzept „hinschauen-helfen-handeln“ geschult. Allein in den vergangenen eineinhalb Jahren (Januar 2023 bis Juni 2024) gab es im Kirchenkreis Bielefeld 74 Schulungen für Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende mit insgesamt 1.350 Teilnehmenden, die in unterschiedlichen Formaten geschult wurden.“

Der Kirchenkreis Bielefeld wird zudem eine Studie zum vorliegenden Fall in Auftrag geben. Superintendent Christian Bald: „Uns ist es wichtig, dass wir diesen komplexen und für die Betroffenen sehr schmerzhaften Fall neben den bereits getroffenen Maßnahmen umfassend aufarbeiten. Dazu haben wir bereits vor mehreren Wochen mit externen Experten Kontakt aufgenommen. Beginnen kann diese Aufarbeitung mit allen Komponenten jedoch erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens.“

Der Prozess der kirchlichen Aufarbeitung dauert, auch unter Einbeziehung externer Fachpersonen, weiterhin an. Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirchen von Westfalen ist Pfarrerin Dr. Britta Jüngst, Telefon 0521 594-208 (Sekretariat), E-Mail: britta.juengst@ekvw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

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