Die Fortbildungsveranstaltungen des Evangelischen Schulreferates Bielefeld finden auf Basis der Vereinbarungen des Landes NRW mit den evangelischen Landeskirchen statt.
(Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften/BASS 20-52 Nr. 4)
Demnach können Lehrkräfte mit der Teilnahme an einer von der evangelischen Kirche getragenen Fortbildung ihre dienstrechtliche Verpflichtung zur Fortbildung erfüllen. (§2)
Ihnen wird die Teilnahme durch die Gewährung von Sonderurlaub nach der Verordnung über den Sonderurlaub der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht.
Die Entscheidung über die Beurlaubung zur Teilnahme an den kirchlichen Veranstaltungen ist nach den gleichen Maßstäben zu treffen, nach denen die Entscheidung über die Teilnahme an den Veranstaltungen staatlicher Träger erfolgt. (§3)
Für die Gewährung von Dienstunfallschutz an beamtete Lehrkräfte ist § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes maßgebend. (§4)
Alle Fortbildungsangebote des Evangelischen Schulreferates Bielefeld sind, sofern im Einzelfall nicht anders ausgeschrieben, offen für Lehrkräfte aller Schulformen und Schulfächer, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit.
Viele Veranstaltungen sind auch geöffnet für weitere Personen im Schuldienst sowie Personen aus anderen beruflichen Kontexten.
Dies ist in den Ausschreibungen jeweils vermerkt.
Einsicht in das jeweilige Angebot und Kontaktdaten der Ansprechpartner für Ihre Rückfragen: www.evangelisches-schulreferat.de

